Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR Bank Dreieich-Offenbach eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer VR Bank Dreieich-Offenbach eG besteht aus 2 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Mitglieder des Vorstandes

Stephan M. Schader (Vorstandsvorsitzender)

Jens Prößer

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Mitglieder des Aufsichtsrates

Bastian Heberer, Langen
Vorsitzender
Vorstandsvorsitzender der InfraSolution AG
Christoph Braun, Langen
Stellvertretender Vorsitzender
Geschäftsführer der Kaufhaus Braun GmbH
Lars Th. Köbel,
Neu-Isenburg
Stellvertretender Vorsitzender
Rechtsanwalt und Notar in Kanzlei LATIN
– Notare, Rechtsanwälte, Fachanwälte –
Peter Bohl, Eppertshausen Geschäftsführer Druckhaus Bohl GmbH
Andreas Bonifer, Offenbach-Bieber Geschäftsführer der Fa. Andreas Bonifer Spedition und Verkehrsunternehmen GmbH & Co. KG
Markus Gesser, Offenbach-Bieber Rechtsanwalt bei Conscienta, Knapp & Partner
Uwe Hain, Dietzenbach Geschäftsführer der Firma RGS Seipp GmbH
Larisa Machemer, Dietzenbach Leiterin Bereich Personal, Finanzen, IT & Strategieberatung
ZVEI e. V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie
Thomas Räuber, Langen Architekturbüro Räuber
Andreas Schmitt, Frankfurt Geschäftsführer der Café Ernst GmbH & Co. KG

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.