Nutzungsbedingungen

#guteTaten

Stand: Februar 2017

Allgemeines
(1) Die VR Bank Dreieich-Offenbach eG gibt gemeinnützigen Institutionen und Vereinen die Möglichkeit, Projekte einzureichen, an denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volksbank Dreieich im Rahmen von sogenannten Social Days, hier #guteTaten genannt, unterstützend mitarbeiten.

Persönliche Voraussetzungen
(1) Vorschläge für #gutetaten können grundsätzlich nur Träger (Organisationen) von gemeinnützigen Einrichtungen sein. Aufgrund des regionalen Charakters von #gutetaten müssen die angebotenen Projekte in Städten, Stadtteilen und Gemeinden des Geschäftsgebiets der VR Bank Dreieich-Offenbach eG geplant sein. Dieser regionale Bezug gilt auch für den Sitz der hinter den Projekten stehenden Organisationen.
(2) Nur in individuell zu prüfenden und von der VR Bank Dreieich-Offenbach eG individuell zu genehmigenden Sonderfällen können auch natürliche Personen von rechtlich nicht verselbstständigten Interessengemeinschaften (z.B. Elternvertreter einer Schul-/Klassenpflegschaft) bei geeignetem Nachweis Projektinitiator sein.
(3) Die Bereitstellung der Plattform www.vobadreieich.de/gutetaten durch die VR Bank Dreieich-Offenbach eG erfolgt freibleibend und stellt kein Angebot im rechtsgeschäftlichen Sinne dar. Die VR Bank Dreieich-Offenbach eG ist frei darin, Angebote für #gutetaten anzunehmen oder abzulehnen.

Recht der VR Bank Dreieich-Offenbach eG zur Referenznennung;
(1) Aktionen, die im Rahmen von #gutetaten stattfinden, dürfen von der VR Bank Dreieich-Offenbach eG zeitlich unbeschränkt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und auf ihren Plattformen genutzt werden.
(2) Die Teilnehmer an #gutetaten erklären hiermit ihr Einverständnis zur Erstellung von Bildaufnahmen ihrer Einrichtung und der teilnehmenden Personen sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Bildnisse zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über das Projekt, auch auf der Internetpräsenz der Volksbank Dreieich eG und/oder deren Facebook-Auftritt.