Baufinanzierung für Ihren #Lieblingsplatz

Träumen Sie auch davon, heute oder in wenigen Jahren in die eigenen vier Wände umziehen zu können? Na, dann nichts wie los! Es ist nämlich einfacher, als Sie denken: Berechnen Sie gleich online Ihre Möglichkeiten oder lassen Sie uns gemeinsam in der Filiale herausfinden, welche Wohnung oder welches Haus zu Ihnen und zu Ihrem Geldbeutel passt!

Ihre Vorteile bei der VR Bank Dreieich-Offenbach eG

Annuitätendarlehen - finanzielles Fundament mit easybauFinanz®

Verwirklichen Sie mit dem Annuitätendarlehen Ihrer VR Bank Dreieich-Offenbach eG Ihren Traum vom Eigenheim. Die gleich bleibenden Raten garantieren Ihnen dabei die notwendige Planungssicherheit. Zudem bestimmen Sie die Laufzeit selbst und können Sondertilgungen vornehmen.

  • Günstige Zinsen
  • Zinssicherheit - auf Wunsch bis zu 30 Jahre
  • Individueller Finanzierungsplan für Sie auf Maß geschneidert
  • Schnelle Verfügbarkeit des Darlehens
  • Genossenschaftliche Beratung

Ein Angebot der VR Bank Dreieich-Offenbach eG, Offenbacher Straße 2, 63303 Dreieich.

 

Wissenswertes

Die richtige Finanzierung

Richtig kalkulieren

Wenn Sie eine Immobilie bauen oder kaufen möchten, sollten Sie bei der Finanzierung vor allem auch an die Nebenkosten denken. Die Kosten für Notar, Grundbucheintrag, Grunderwerbsteuer, Umzug und Makler können rund 15 Prozent des Kaufpreises ausmachen. Beim Neubau kommen Erschließungskosten, Baunebenkosten wie zum Beispiel Versicherungen, Kosten für den Architekten und gegebenenfalls für Außenanlagen wie beispielsweise einen Garten oder eine Garage hinzu. Eine gebrauchte Immobilie muss vielleicht modernisiert, die alte Wohnung bei Auszug renoviert werden.

Ihr Vorteil beim Annuitätendarlehen: langfristige Planungssicherheit durch gleichbleibende Raten
Annuitätendarlehen

Bausteine der Finanzierung

Experten empfehlen bei der Finanzierung einer Immobilie einen Eigenkapitalanteil von 20 Prozent. Dazu zählen zum Beispiel Barvermögen, Sparbriefe, Bausparverträge und auch Lebensversicherungen. Wenn Sie Eigenleistungen einbringen möchten, schätzen Sie diese realistisch ein, damit Ihre Finanzierung nicht ins Wanken gerät.

Förderung nutzen

Bei der Finanzierung Ihres Eigenheims greifen Ihnen Bund, Länder und Kommunen mit verschiedenen Förderprogrammen unter die Arme. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Ihnen zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse an. Diese lassen sich auch miteinander kombinieren. Ihr Berater prüft gemeinsam mit Ihnen, wie Sie die Förderung optimal ausschöpfen.

Finanzierung absichern

Die Finanzierung einer Immobilie ist komplex und erfordert eine gute Planung. Decken Sie die Restschuld Ihres Darlehens im vorzeitigen Todesfall mit einer Risikolebensversicherung ab. Sie können sogar eine Kapitallebensversicherung in Ihre Finanzierung miteinbeziehen. Als Bauherr sollten Sie sich gut beraten lassen, wie Sie Schäden am Gebäude und Ansprüche gegenüber Dritten absichern. Mit unserem Partner R+V Versicherung bieten wir Ihnen verschiedene Versicherungen an.

Entwicklung Baufinanzierungszinsen VR Bank Dreieich-Offenbach eG

Entwicklung Baufinanzierungszinsen VR Bank Dreieich-Offenbach eG

Quelle: VR Bank Dreieich-Offenbach eG; Stand 01.07.2024


Service-Garantie

Schnelle Kreditentscheidung

Bei Vorlage aller nötiger Unterlagen bieten wir Ihnen Sofortentscheidungen innerhalb von 48 Stunden.

Baufi-Glossar

A wie Annuitätendarlehen, Anschlussfinanzierung, Außerordentliche Tilgung

Annuitätendarlehen

Ein Annuitätendarlehen zeichnet sich dadurch aus, dass die Raten monatlich gleichbleibend sind, der darin enthaltene Anteil für Zinsaufand und für Tilgung ist jedoch flexibel. So wächst mit jeder Tilgung der Tilgungsanteil innerhalb der Rate und die Zinsaufwände verringern sich.

Anschlussfinanzierung

Eine Anschlussfinanzierung wird vereinbart, wenn die Zinsbindung eines bestehenden Darlehensvertrages ausläuft. In einem neuen Vertrag werden wieder neue die Konditionen und Modalitäten vereinbart.

Außerordentliche Tilgung

In Darlehensverträgen wird die Außerordentliche Tilgung geregelt. Sie gibt an, wie viel ein Darlehensnehmer pro Jahr zusätzlich zu seiner monatlichen Tilgung tilgen darf.  

B wie Bereitstellungszinsen

Das Darlehen sollte innerhalb eines vertraglich definierten Zeitraums abgerufen werden. Sollte nach Ablauf dieses Zeitraums das Darlehen noch nicht ganz ausgeschöpft sein, fallen für den nicht abgerufenen Teil des Darlehens so genannte Bereitstellungszinsen an.   

C wie Courtage

Die Courtage ist sozusagen die Provision, die ein Makler bei erfolgreicher Vermittlung einer Immobilie erhält.  

D wie Darlehensbewilligung

Eine Darlehensbewilligung ist die rechtlich verbindliche Zusage der Bank, ein Darlehen zu gewähren.

E wie Effektivzins

Der effektive Jahreszins berücksichtigt die meisten Kosten und Tilgungsmodalitäten während der Zinsfestschreibung. Anhand des effektiven Jahreszins können Darlehen miteinander verglichen werden, da sie aussagekräftiger sind als der Nominalzins.

F wie Forwarddarlehen

Das Forwarddarlehen kann zum jetzigen Zeitpunkt und zum jetzigen Zinsniveau abgeschlossen werden, tritt aber erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.  

G wie Grunderwerbssteuer & Grundschuld

Grunderwerbssteuer

Wer ein Grundstück erwirbt muss eine Steuer für dieses entrichten. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Wert des Grundstücks.

Grundschuld

Die Grundschuld wirdvom Darlehensgeber in das Grundbuch der Immobilie eingetragen zur Sicherung des Darlehens.

H wie Hypothek

Die Hypothek wird zur Sicherung eines Darlehens in das Grundbuch eingetragen. Anders als die Grundschuld ist die Hypothek fest an die zugrundeliegende Forderung gekoppelt. Sobald die Forderung erlischt, erlischt auch die Hypothek.  

I wie Immobilienfinanzierung

Eine Immobilienfinanzierung ist ein Kredit zur Anschaffung einer Immobilie.

K wie Kapitaldienstfähigkeit, KfW-Förderung

Kapitaldienstfähigkeit

Die Kapitaldienstfähigkeit eines Darlehennehmers wird vor jeder Darlehensbewilligung geprüft. Sie gibt Auskunft über die Fähigkeit des Darlehensnehmers, aus seinem Einkommen die monatlichen Kosten für das Darlehen begleichen zu können.  

KfW-Förderung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, vergibt zinsgünstige Darlehen zur Förderung von nachhaltigem Bauen und Modernisieren. Die Darlehen sind dabei an feste Vorgaben geknüpft, die eine Immobilie erfüllen muss.

L wie Laufzeit, Löschungsbewilligung

Laufzeit

Die Laufzeit gibt den Zeitraum bis zur vollständigen Tilgung eines Darlehens an.

Löschungsbewilligung

Mit einer Löschungsbewilligung gibt der Kreditgeber das Grundpfandrecht, welches zur Sicherung des Darlehens bestimmt war, frei. Mit der Löschungsbewilligung kann dann beispielsweise die Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden. 

M wie Muskelhypothek

Das Erbringen von Eigenleistungen durch den Bauherren, um Handwerkerkosten zu sparen, wird umgangssprachlich als Muskelhypothek bezeichnet.

N wie Nominalzins

Der Nominalzins gibt die jährliche Verzinsung des Darlehens an ohne Berücksichtigung von weiteren Kosten und Tilgungsmodalitäten. Um Darlehen miteindander vergleichen zu können, eignet sich der effektive Jahreszins.

P wie Prolongation

Der Nominalzins gibt die jährliche Verzinsung des Darlehens an ohne Berücksichtigung von weiteren Kosten und Tilgungsmodalitäten. Um Darlehen miteindander vergleichen zu können, eignet sich der effektive Jahreszins.

R wie Restschuld

Die Restschuld gibt den noch nicht getilgten Anteil eines Darlehens an.

S wie Sondertilgung

In Darlehensverträgen wird die Sondertilgung oder auch Außerordentliche Tilgung geregelt. Sie gibt an, wie viel ein Darlehensnehmer pro Jahr zusätzlich zu seiner monatlichen Tilgung tilgen darf. 

T wie Tilgungsplan, Tilgungssatz

Tilgungsplan

Übersicht der fälligen Zahlungen im Darlehensverlauf. Der Tilgungsplan zeigt den zeigt außerdem die Entwicklung des Zins- und Tilgungsanteils der monatlichen Raten auf.

Tilgungssatz

Der Tilgungssatz gibt die Höhe der jährlichen Tilgung an. Zusammen mit dem Zinsaufwand ergibt sich die monatliche Annuität (Rate).

U wie Umschuldung

Abschluss eines neuen Darlehens zur Ablösung des alten Vertrages. In der Regel findet dies nach Beendigung der Zinsfestschreibung statt.

V wie Volltilgerdarlehen, Vorfälligkeitsentschädigung

Volltilgerdarlehen

Bei einem Volltilgerdarlehen werden monatlich nur die Zinsen bezahlt - eine monatliche Tilgung erfolgt nicht. Das Darlehen wird am Ende der vereinbarten Laufzeit komplett getilgt.

Vorfälligkeitsentschädigung

Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird fällig, wenn das Darlehen vor Ende der vereinbarten Laufzeit zurückgezahlt wird.

W wie Wertermittlung

Wird bei einem Darlehen eine Immobilie als Sicherheit hinterlegt, muss der Wert der Immobilie ermittelt werden, um die Höhe der Sicherheit beziffern zu können.

Z wie Zinsbindung

Die Zinsbindung gibt den Zeitraum an, in dem der Darlehensnehmer einen fest vereinbarten Zins für sein Darlehen bezahlt, unabhängig vom aktuellen Zinsniveau.


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Häufige Fragen zum Annuitätendarlehen

Wie finde ich die richtige Immobilie?

Haus oder Wohnung
Die Entscheidung zwischen einem Haus oder einer Wohnung hängt vor allem von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Ein Haus gewährt mehr Freiraum, bringt aber auch eine Menge Arbeit mit sich. Der Pflegeaufwand für eine Wohnung ist zwar geringer als für ein Haus, doch dafür müssen Sie sich in der Regel mit einer Eigentümergemeinschaft arrangieren.

Stadt oder Land
Familie und Beruf haben meist Einfluss auf die Entscheidung darüber, ob Sie lieber in der Stadt oder auf dem Land wohnen möchten.

Neubau oder gebrauchte Immobilie
Gebrauchte Immobilien sind zwar oft preisgünstiger als Neubauten, doch sind hier häufig noch Modernisierungsmaßnahmen notwendig. Vor dem Kauf überprüft am besten ein Experte die Bausubstanz auf versteckte Mängel. Lassen Sie sich zudem bei dem Kauf einer gebrauchten Immobilie Protokolle der Eigentümerversammlungen und Handwerkerrechnungen der vergangenen Jahre zeigen, um den Zustand der Immobilie besser bewerten zu können.

Worauf muss ich beim Kauf einer Immobilie achten?

Bevor Sie einen Kaufvertrag unterzeichnen, sollten Sie folgende Unterlagen prüfen:

  • Grundbuch: Gibt es Wege- oder Vorverkaufsrechte, ausstehende Erschließungskosten?
  • Baulastenverzeichnis: Wie ist die Bebaubarkeit des Grundstücks?
  • Liegenschaftskataster: Wie sind die Grundstücksgrenzen?
  • Altlastenverzeichnis: Ist das Grundstück belastet, zum Beispiel durch Bodengifte?

Ein Notar unterstützt Sie zudem bei der rechtlichen Abwicklung Ihres Kaufvertrags. Er überprüft die Einträge im Grundbuch und bereitet den Kaufvertrag vor. Lassen Sie diesen vor Unterschrift von einem Anwalt prüfen, damit eventuell vor der Übergabe der Immobilie zu beseitigende Mängel festgehalten werden. Bis zur endgültigen Eintragung ins Grundbuch veranlasst der Notar eine Auflassungsvormerkung. Diese schützt Sie vor nachträglichen, nicht abgesprochenen Änderungen. Erst nach erfolgter Eintragung sind Sie der neue Eigentümer.

Worauf muss ich bei der Besichtigung einer Immobilie achten?

Besichtigen Sie nach Plan:

  • Lassen Sie sich vor der Besichtigung den Grundriss zuschicken.
  • Notieren Sie sich, was Sie untersuchen und welche Fragen Sie dem Verkäufer stellen wollen.
  • Gehen Sie strukturiert vor, zum Beispiel von außen nach innen und vom Keller zum Dachstuhl.
  • Denken Sie bei Eigentumswohnungen auch an das gemeinschaftliche Eigentum wie Tiefgarage oder Vorgarten.
  • Lassen Sie sich den Gebäude-Energieausweis zeigen.
Wozu benötige ich einen Gebäude-Energieausweis?

Funktion des Energieausweises

Immobilienbesitzer sollen mit einem Energieausweis motiviert werden, durch Modernisierungen den Wert ihres Gebäudes zu steigern. Käufer und Mieter können mit einem Energieausweis die Energie-Effizienz einer Immobilie bundesweit einheitlich beurteilen.

Pflicht zum Energieausweis

Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) besagt, dass Hauseigentümer von Wohngebäuden bis einschließlich Baujahr 1965 Mietern oder Käufern seit 2008 einen Energieausweis vorlegen müssen. Seit Juli 2009 müssen alle Eigentümer auf Verlangen einen Energieausweis vorlegen.

Zwei Varianten des Energieausweises

  • Bedarfsorientierter Ausweis: auf Grundlage des Energieträgers und des Zustandes von Gebäude und Heizung
  • Verbrauchsorientierter Ausweis: auf Grundlage des Energieverbrauchs der vergangenen drei Jahre

Während Häuser bis Baujahr 1977 einen Bedarfsausweis benötigen, besteht bei Häusern ab Baujahr 1977 die Wahlfreiheit zwischen beiden Varianten des Energieausweises.

Gültigkeit und Kosten

Ein Energie-Ausweis ist zehn Jahre gültig und wird nur von Fachleuten ausgestellt, zum Beispiel von Architekten, bestimmten Handwerkern oder Ingenieuren. Da der Gesetzgeber keine Vorgaben zu den Kosten gibt, wird der Preis zwischen Aussteller und Auftraggeber frei verhandelt. Entscheidend sind die Gebäudegröße und der für die Datenerhebung erforderliche Zeitaufwand.

Welche Unterlagen benötige ich für ein Finanzierungsgespräch?

Es ist für alle Beteiligten immer einfacher, wenn Sie bereits alle notwendigen Unterlagen zusammengestellt haben. Idealerweise haben Sie von den folgenden Unterlagen bereits Kopien erstellt, die Sie Ihrem Berater aushändigen können.

  • Kopie des Kaufvertrags (falls schon möglich) und Angaben zum Objekt
  • Grundbuchauszug, Verkehrswertschätzung, Lageplan
  • Baugenehmigung, Baupläne und -beschreibung, Verträge mit Architekten bzw. Handwerkern etc.
  • Fotos vom Objekt
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Die letzten drei Gehaltsabrechnungen
  • Die letzte vorliegende Steuererklärung bzw. den letzten vorliegenden Steuerbescheid
  • Eigenmittelnachweis bzw. Vermögensaufstellung, zum Beispiel durch Selbstauskunft, Kontoauszüge etc.
  • Nachweis von Versicherungen
  • Verträge von Fremdverbindlichkeiten (sofern vorhanden)