- Individuelle Laufzeit
- Fester Zinssatz
- Sichere Geldanlage
Festgeld zu attraktiven Konditionen
Sicher anlegen
Lassen Sie Ihr Geld jetzt für sich arbeiten: Mit einer Festgeld-Anlage bei der VR Bank Dreieich-Offenbach eG erhalten Sie attraktive Zinsen. Entscheiden Sie ganz individuell, wie viel Geld Sie über welchen Zeitraum anlegen möchten. Wir garantieren Ihnen einen festen Zinssatz. Genau das Richtige, wenn Sie eine sichere Anlagevariante ohne Kursrisiko suchen.
Ihre Vorteile
- Anlage schon ab 100 Euro möglich
- Sichere Anlage ohne Kursschwankungen
- Garantierter Zins je nach Anlagedauer
Konditionen
Produkteckdaten
Währung | EUR |
Anlagebetrag Min. - Max. | 100,00 - unbegrenzt EUR |
Anlagedauer | 90, 180, 360, 720, 1080 Tage |
Automatische Vertragsverlängerung | nein |
Konditionen
Zinsbindungsart | Festzins |
Zinszahlungsrhythmus | jährlich |
Zinsverwendung | Auszahlung der Zinsen |
Anlagedauer | ab 100,00 EUR |
---|---|
3 Monate | 1,20 % p. a. |
6 Monate | 1,35 % p. a. |
12 Monate | 1,35 % p. a. |
24 Monate | 1,35 % p. a. |
36 Monate | 1,45 % p. a. |
So eröffnen Sie Ihr Festgeld
Als Neukunde oder Kunde haben Sie verschieden Möglichkeiten Ihr Festgeld anzulegen. Wählen Sie den für Sie passenden Weg aus und lassen Sie Ihr Geld für sich arbeiten.
Neukunden
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Holen Sie sich Ihren Zugang für das OnlineBanking der VR Bank Dreieich-Offenbach eG. Im zweiten Schritt können Sie einfach & bequem Ihr Festgeld im OnlineBanking anlegen.
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Genossenschaftliche Beratung
Die Finanzberatung, die erst zuhört und dann berät
Genossenschaftliche Beratung bedeutet, dass Sie als Mitglied und Kunde mit Ihren Interessen, Ihren Zielen und Wünschen bei uns im Mittelpunkt stehen – und das in jeder Lebensphase. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach den passenden Lösungen und entwickeln Ihre ganz persönliche Finanzstrategie, die Ihrem individuellen Bedarf entspricht und verschiedene Beratungsthemen umfasst.
Vereinbaren Sie hierzu einfach einen Termin in Ihrer Wunsch-Filiale.
Häufige Fragen zum Festgeld
Wenn Sie sich für die Anlage als Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie entscheiden sich dafür für einen attraktiven Zinssatz und für eine sehr sichere Anlage.
Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welche Zeitspanne. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Nur so kann Ihnen Ihre VR Bank Dreieich-Offenbach eG die attraktiven Zinsen anbieten. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.
Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes berechnet.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR Bank Dreieich-Offenbach eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VR Bank Dreieich-Offenbach eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.