- Garantierte Verzinsung
- Kein Kurs- und Währungsrisiko
- Mindeststückelung 25.000 Euro
Zinsstarke Geldanlage
Geldwachstum planbar, risikoarm und sicher verzinst mit der nachrangigen Einlage bei Ihrer VR Bank Dreieich-Offenbach eG
Ihre Vorteile
Nachrangige Einlage - für alle, die ihr Kapital planbar wachsen lassen wollen.
Die nachrangige Einlage ist eine festverzinsliche Bankeinlage. Sie ist am Ende der
Laufzeit ohne Kündigung verfügbar.
Fest vereinbaren: garantierte Verzinsung
Einfach eröffnen:
schon ab einem Betrag von 25.000 Euro
Langfristig planen:
verfügbar zum Ende der Laufzeit ohne Kündigung
Erfolgreich abschließen: sicheres Wachstum ohne Kurs- und Währungsrisiko
Wichtiger Hinweis
Anlegerinnen und Anleger benötigen ein Verrechnungskonto bei der VR Bank Dreieich-Offenbach eG. Das Konto wird zur Belastung und Gutschrift des Anlagebetrages benötigt sowie für die Auszahlung der jährlichen Zinsen. Hierfür kann beispielsweise ein kostenloses Online-Girokonto eröffnet werden.
Konditionen
Laufzeit | Zinssatz nominal | Zinszahlung |
---|---|---|
5 Jahre | 3,00 % p.a. | jährlich |
7 Jahre | 3,65 % p.a. | jährlich |
Stand: 9. Oktober 2024 |
So einfach geht's: Der Weg zu Ihrer nachrangigen Einlage der VR Bank Dreieich-Offenbach eG
1. Anfrage stellen
Füllen Sie online Ihren Antrag aus oder vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch in Ihrer Filiale vor Ort.
2. Individuelle Beratung
Unsere Anlageexperten beraten Sie gerne zu dem Thema der nachrangigen Einlage und zeigen Ihnen weitere Lösungen für möglicherweise individuell passende Anlagemöglichkeiten.
3. Vertragsabschluss
Sollten Sie sich für die nachrangige Einlage entscheiden, erfolgt der Vertragsabschluss in der Filiale vor Ort und Ihr Kapital wächst mit garantierten Zinsen.
Die Verzinsung ist fest vereinbart. Sie wird jeweils nachträglich zum 31.12. eines jeden Jahres ausgezahlt.
Die Laufzeit beträgt 5 Jahre (60 Monate) oder 7 Jahre (84 Monate).
Die Mindeststückelung liegt bei 25.000 Euro.
Die nachrangige Einlage ist am Ende der Laufzeit ohne Kündigung verfügbar. Eine vorzeitige Verfügung, die Abtretung des Rückerstattungsanspruchs und dessen Aufrechnung gegen Forderungen der VR Bank Dreieich-Offenbach eG sind ausgeschlossen.
Unabhängig von der Entwicklung des Geld- und Kapitalmarkts weist das eingezahlte Kapital durch die Zinsen stets eine positive Entwicklung auf.
Die Zinszahlungen unterliegen im Zeitpunkt der Fälligkeit der Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer), dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer. Es besteht die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Bei Fragen zu individuellen steuerlichen Auswirkungen sollte ein steuerlicher Berater hinzugezogen werden.
Die Kontoführung ist kostenfrei. Entgelte für Sonderleistungen sind im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank aufgeführt.
Es muss ein Verrechnungskonto bei der VR Bank Dreieich-Offenbach eG für Zinszahlungen sowie die Belastung des Anlagebetrages und für die Auszahlung des Kapitals am Ende der Laufzeit bestehen. Hierfür kann beispielsweise ein kostenloses Online-Girokonto eröffnet werden.
Risiken
Bonitäts- und Nachrangrisiko
Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.
Institutsschutz/ Einlagensicherung
Die VR Bank Dreieich-Offenbach eG ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE) angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben. (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sind auch nachrangige Einlagen mittelbar geschützt. Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder der durch die BVR-ISG gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVRSE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.
Kursrisiko/Zinsänderungsrisiko
Die nachrangige Einlage weist kein Kursrisiko auf. Der Zinssatz ist fest vereinbart. Dies gilt sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Marktzinsen.
Fremdwährungsrisiko
Die nachrangige Einlage weist kein Fremdwährungsrisiko auf, da die Anlage auf Euro lautet.
Details
Was ist eine nachrangige Einlage?
Eine nachrangige Einlage ist eine Bankeinlage, für die, im Rahmen einer bestimmten Laufzeit, ein fester Zinssatz vereinbart wurde. Ausgezahlt wird der Zins jeweils nachträglich zum 31.12. eines jeden Jahres. Eine nachrangige Einlage ist eine risikoarme Finanzlösung, schließlich ist sie von Kurs- und Währungsschwankungen völlig unabhängig. Die Rückzahlung erfolgt automatisch am Ende der Laufzeit. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.