Gesetzliche Regelungen
Für die VR Bank Dreieich - Offenbach eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der seit März 2016 wirksamen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten waren bei uns bereits zuvor gängige Praxis. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus bietet die VR Bank Dreieich - Offenbach eG ihren Kunden ergänzende Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites.
Beratungsangebot bei längerer Nutzung des Dispokredites
Eine günstigere Alternative zum Dispokredit ist der Ratenkredit. Ihre VR Bank Dreieich - Offenbach eG meldet sich spätestens dann mit Finanzierungsvorschlägen bei Ihnen, wenn Sie Ihren Dispokredit länger als sechs Monate in Anspruch nehmen und in dieser Zeit den vereinbarten Höchstbetrag annähernd oder gar vollständig nutzen. Denn der Dispokredit dient dazu, Ihre finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und ist nicht für eine dauerhafte Nutzung vorgesehen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin, wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie für längere Zeit einen Kredit benötigen.
Die gesetzlichen Beratungspflichten
Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihre eingeräumte Kontoüberziehung
Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn
In dem Beratungsgespräch werden – entsprechende Bonität vorausgesetzt – kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
- durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.
- die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
- der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.