Der Solidaritätszuschlag, von vielen auch liebevoll „Soli“ genannt, ist eine zusätzliche Abgabe zur Einkommenssteuer. Seit fast 30 Jahren werden 5,5 % der Einkommen- und Körperschaftsteuer dafür berechnet und vom Gehalt abgezogen.
Finanziert wurden damit unter anderem die Kosten der Deutschen Einheit. Der „Soli“ gehört einfach dazu und viele kennen ihren Gehaltszettel nur mit dem Zusatzbetrag. Nun ist aber Schluss. Seit dem 1. Januar 2021 fällt der Zusatzbetrag auf den Einkommensteuersatz, zumindest für die meisten, weg. Das Beste: Die Anpassung wird automatisch vorgenommen, der Steuerzahler muss für mehr Geld nichts tun.