FAQ zum Geschäftskonto
Wann brauche ich ein Geschäftskonto?
Firmen brauchen ein Geschäftskonto in erster Linie zur Abwicklung finanzieller Angelegenheiten des Betriebs. Die dürfen bei juristischen Personen nicht über ein Privatkonto abgewickelt werden. Bei Kleinunternehmerinnen und -unternehmern sieht das anders aus. Sie müssen nicht zwingend ein Geschäftskonto eröffnen. Aber auch sie profitieren von den Vorteilen des Kontos, denn berufliche und private Ausgaben lassen sich so gut voneinander trennen.
Welches Geschäftskonto eignet sich für Gründerinnen und Gründer?
Ihre VR Bank Dreieich-Offenbach eG unterstützt Sie gerne dabei, das passende Konto für Ihr Unternehmen zu finden.
Wie bekomme ich einen Betriebsmittelkredit?
Sie beantragen Ihren Betriebsmittelkredit direkt bei der Kontoeröffnung oder zu einem späteren Zeitpunkt. Ob wir den Kredit bewilligen, hängt unter anderem von Ihrer Bonität ab. Ihre VR Bank Dreieich-Offenbach eG führt dazu in der Regel ein Rating durch und prüft Ihre Unternehmensunterlagen.
Wie kann ich außerhalb des EU- und EWR-Raums Zahlungen anweisen?
Bei allen Zahlungen,
- die in Länder außerhalb des EWR gehen,
- die zum Beispiel in Schweizer Franken in die Schweiz gehen,
- die in einer anderen Währung als Euro ausgeführt werden sollen,
- bei denen Sie weder IBAN noch BIC verwenden,
- für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,
unterstützen wir Sie mit entsprechenden Auslandszahlungsverkehrsangeboten – zum Beispiel dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr. Seit September 2013 ist die außenwirtschaftliche Meldung nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).
Müssen die Angaben bei Kontoeröffnung mit denen aus dem Transparenzregister übereinstimmen?
Bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften sind wir bei der Kontoeröffnung verpflichtet, Ihre Angaben mit einem aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister zu vergleichen. Weichen Ihre Angaben ab, müssen wir dies dem Transparenzregister melden. Bitte stellen Sie daher vor der Kontoeröffnung sicher, dass Ihre Angaben bei der Kontoeröffnung mit den Angaben im Transparenzregister übereinstimmen.