Phishing-Warnung: BaFin warnt vor Praktiken unseriöser Kreditvermittler

Aus aktuellem Anlass weist die BaFin darauf hin, dass sie nicht im Zusammenhang mit den nachfolgend genannten Webseiten und E-Mail-Adressen steht.

Wenn Kreditvermittler schnelle Hilfe in finanziellen Notlagen versprechen und Darlehen ohne Sicherheiten und Bonitätsprüfung in Aussicht stellen, sollten Verbraucher misstrauisch werden. Denn die Vermittler können selbst keine Kredite vergeben, sondern leiten die Anfragen lediglich an Banken weiter. Allein diese entscheiden über die Kreditvergabe. Dabei sind die Banken in Deutschland gesetzlich verpflichtet, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu prüfen.


Die BaFin erhält regelmäßig Hinweise zu unseriösen Darlehensvermittlern oder Kreditbetrügern. Darunter sind auch Angebote aus dem europäischen Ausland. Betrügerische Anbieter – zum Beispiel aus Frankreich – erwecken häufig mit vermeintlichen Briefköpfen von Regierungsbehörden einen offiziellen Eindruck. Sie verlangen Gebühren von den potenziellen Kreditnehmern, noch bevor die Bank das Darlehen gewährt hat. Dazu kommt es im Anschuss auch gar nicht; die Darlehenssumme bleibt aus. Nachdem die Kunden bezahlt haben, können sie auch keinen Kontakt mehr zum Anbieter herstellen. Angebote aus der Schweiz erwecken oft nur den Eindruck, ein Darlehen zu vermitteln. Tatsächlich geht es in der Regel aber darum, einen Vertrag zur Schuldensanierung zu vermitteln, für den hohe Kosten entstehen können.


Nach Erkenntnissen der Verbraucherzentralen verlangen unseriöse Kreditvermittler unter anderem oft unzulässige Gebühren, etwa indem sie per Nachnahme vermeintliche Vertragsunterlagen versenden, die sich für den Verbraucher als wertlos herausstellen. Häufig koppeln Anbieter die Kreditvermittlung auch an den Kauf einer Prepaid-Kreditkarte. Für diese können dann hohe Kosten entstehen, auch wenn kein Kreditvertrag zustande kommt.


Anders als die Banken stehen Kreditvermittler nicht unter der Aufsicht der BaFin, sondern unterliegen der Gewerbeaufsicht der Länder. Die BaFin kann aber nur bei beaufsichtigten Unternehmen im Sinne des Verbraucherschutzes tätig werden.

Betroffene Verbraucher können sich an die Verbraucherzentralen, die zuständige Gewerbeaufsicht oder – bei Betrugsverdacht – an die Polizei wenden. Bei ausländischen Anbietern können möglicherweise die Aufsichtsbehörden des jeweiligen Landes weiterhelfen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht