Verschiedene europäische Börsen haben in den vergangen Monaten Listings von SPACs (Special Purpose Acquisition Companies) verzeichnet. SPACs sind Akquisitionszweckunternehmen, die zunächst über eine Privatplatzierung oder durch einen Börsengang Kapital einsammeln, um dieses in einem zweiten Schritt in den Zusammenschluss mit einem bislang noch nicht an der Börse notierten Unternehmen zu investieren. Dadurch ermöglichen SPACs Kleinanlegerinnen und -anlegern Investments, die sonst nur finanzstarken Risikokapitalgebern zugänglich sind.
SPAC-Aktien: BaFin rät zur Vorsicht bei riskanten Investments
Allerdings: Wer in SPACs investieren will, muss erhebliche Risiken in Kauf nehmen. Insbesondere lassen sich die Chancen und das Kapitalverlustrisiko einer Anlage in SPAC-Aktien nur schwer bewerten. Kleinanlegerinnen und -anleger sollten sich vor einem Erwerb mit dem Geschäftsmodell vertraut machen und prüfen, ob sie bereit und in der Lage sind, die mit der Investition in eine SPAC verbundenen Risiken zu tragen.
Zum Hintergrund: SPACs sind Mantelgesellschaften ohne operative Tätigkeit. Sie können deshalb weder eine Unternehmenshistorie noch eine bestimmte Positionierung im Wettbewerb oder eine konkrete Zukunftsstrategie vorweisen. Geschäftszweck ist, innerhalb einer bestimmten Frist ein Zielunternehmen zu finden, das mit der SPAC einen Unternehmenszusammenschluss eingeht, um so indirekt die Börsennotierung zu erreichen. Gelingt dies nicht, muss die SPAC liquidiert werden. Kleinanlegerinnen und -anleger werden in diesem Fall üblicherweise nur einen Teil der investierten Mittel nach Abzug von Kosten zurückerhalten. Risiken bis hin zum möglichen Kapitalverlust bestehen je nach Zielgesellschaft und den vereinbarten Konditionen auch beim Unternehmenszusammenschluss.
Nähere Erläuterungen dazu finden Sie auf der Homepage der BaFin.