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Rentenreform 2027: das neue AltersvorsorgeDepot und Riester-Nachfolge erklärt

Am 1. Januar 2027 wird das Altersvorsorgereformgesetz in Kraft treten mit höheren staatlichen Förderungen und einem erweiterten Kreis förderberechtigter Personen.

Informieren Sie sich jetzt - ob als Riester-Kunde oder Neukunde.

Das neue AltersvorsorgeDepot

Informieren Sie sich über das neue AltersvorsorgeDepot, die neuen Fördermöglichkeiten sowie den erweiterten förderberechtigten Personenkreis.

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Informationen für Riester-Kunden

Informieren Sie sich hier was sich ändert, was bleibt und wie Sie durch das Altersvorsorgereformgesetz profitieren können. Nutzen Sie auch den Vergleichsrechner für die verschiedenen Fördersystemen. 

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Das wichtigste auf einen Blick

  1. Einführung des Altersvorsorgedepots:
    Erstmalige staatliche Förderung für reine Aktien-, ETF- und Fondssparpläne ohne Garantiezwang.

  2. Reform der Riester-Garantien:
    Absenkung der Pflichtgarantien für klassische Versicherungsprodukte auf wahlweise 80 % oder 100 %, um höhere Renditechancen zu ermöglichen.

  3. Vereinfachtes Zulagensystem:
    Umstellung von festen Sockelbeträgen auf eine prozentuale Eigenbeitragsförderung.

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Was ist neu beim AltersvorsorgeDepot?

  • Neues Fördersystem

    Grundzulage von bis zu 540 Euro jährlich unabhängig vom Einkommen.

  • Höhere Kinderzulage

    Kinderzulage von bis zu 300 Euro.

  • ETFs & Fonds

    Neben dem Investment in sichere Anlagen stehen auch Investmentfonds oder ETFs zur Auswahl.

  • Steuerliche Vorteile

    Die Einzahlungen können bis zu einem Maximalbetrag von 1.800 EUR zuzüglich der staatlichen Zulagen pro Jahr als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

  • Flexible Auszahlung

    Wahlweise lebenslange Rente oder Fondsauszahlplan bis zum 85. Geburtstag. Teilkapitalauszahlung möglich. 

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Unterschiede Riester-Rente und AltersvorsorgeDepot

MerkmalRiester-RenteAltersvorsorgeDepot
FörderhöheGrundförderung bis zu 176 Euro/Jahr
  • Grundförderung bis zu 540 Euro/Jahr
BeitragsgarantieVerpflichtend (100 %)
  • Keine Pflicht, optional wählbar (100% oder 80%)
AnlageoptionenEingeschränkt (durch Beitragsgarantie, oft Garantieprodukte, aber auch Investmentfonds)
  • Garantieprodukte, sowie ETFs, Fonds, flexible Auswahl und Kombination aus Garantie und Chance
FörderberechtigungNur bestimmte Gruppen 
RenditeerwartungNiedriger (durch Garantien)
  • Höher (produkt- und marktabhängig)
AuszahloptionLebenslange Rente
  • Lebenslange Rente oder Auszahlplan

Förder-Rechner

Für wen lohnt sich ein AltersvorsorgeDepot?

Angestellte & Arbeitnehmer

mit mittlerem Einkommen, die von der Förderung profitieren.

Familien

mit Kindern, die zusätzlich die Kinderzulagen erhalten.

Berufseinsteiger

die den Bonus und einen langen Anlagehorizont nutzen können.

NEU

Selbständige & Freiberufler

mit erstmaligem Zugang zur Förderung.

Renditeorientierte Sparer

die unter anderem in ETFs investieren möchten.

Vier Rechenbeispiele - so viel Förderung ist möglich

  • Lisa, 25

    Berufseinsteigerin, keine Kinder, 32.000 Euro brutto

    • Eigenbeitrag pro Jahr: 1.200 Euro 
    • Grundzulage: 390 Euro
    • Berufseinsteigerbonus (einmalig): 200 Euro
    • Gesamte Förderung im ersten Jahr: 590 Euro, ab dem zweiten Jahr: 390 Euro
    • Förderquote beim Altersvorsorgedepot: ca. 32,5 Prozent
  • Katrin, 35

    Verheiratet, 2 Kinder, 45.000 Euro brutto

    • Eigenbeitrag pro Jahr: 1.800 Euro 
    • Grundzulage: 540 Euro
    • Kinderzulage: 600 Euro
    • Gesamte Förderung im ersten Jahr: 1.140 Euro
    • Förderquote beim Altersvorsorgedepot: 63 Prozent
  • Michael, 50

    Alleinstehend, keine Kinder, 60.000 Euro brutto

    • Eigenbeitrag pro Jahr: 1.800 Euro 
    • Grundzulage: 540 Euro
    • Steuererstattung nach Günstigerprüfung: 279 Euro
    • Gesamte Förderung pro Jahr: 819 Euro (540 Euro Zulage und 279 Euro Steuererstattung)
    • Förderquote beim Altersvorsorgedepot: 30 Prozent
  • Sandra, 30

    Alleinerziehend, 2 Kinder, 18.000 Euro brutto

    Sandra mit Riester-Rente
     
    • Eigenbeitrag pro Jahr: 60 Euro
    • Grundzulage: 175 Euro
    • Kinderzulage: 600 Euro
    • Gesamte Förderung bei der Riester-Rente pro Jahr: 775 Euro, Förderquote: 1.292 Prozent
  • Sandra, 30

    Alleinerziehend, 2 Kinder, 18.000 Euro brutto

    Sandra mit Altersvorsorgedepot

    • Eigenbeitrag pro Jahr: 120 Euro
    • Grundzulage: 60 Euro
    • Kinderzulage: 240 Euro
    • Gesamte Förderung beim Altersvorsorgedepot pro Jahr: 300 Euro, Förderquote: 250 Prozent
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Angebote unserer Verbundpartner zum AltersvorsorgeDepot

In Kürze finden Sie hier die Angebote unserer Verbundpartner. Wir informieren Sie gerne über die Veröffentlichung. Melden Sie sich einfach hierfür für Newsletter. 

R+V Versicherung

Union Investment

Bausparkasse Schwäbisch Hall

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Das sollten Riester-Kunden beachten

Sie besparen schon aktiv einen Riester- oder Rürup-Vertrag? Auch dann sollten Sie sich beraten lassen. Denn auf Wunsch kann das Fördersystem auf die neue Förderung umgestellt werden und Ihnen in den meisten Fällen höhere Zuschüsse vom Staat sichern. 

Vergleichen Sie mit dem Förder-Check-Rechner Ihre möglichen Zulagen gemäß der Riester- und der neuen Systematik.

Zusätzlich können Sie den Sonderausgabenabzug steuerlich nutzen. Diese Möglichkeit ist in der Berechnung nicht berücksichtigt.

Das bleibt gleich

  • Bestandsschutz für Ihren Riester-Vertrag
  • Gewohnte Riester-Förderung (Grund- und Kinderzulage)
  • Garantie Ihrer Beiträge und der staatlichen Zulagen zu Beginn Ihrer Auszahlphase
  • Steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Beiträge

Das ändert sich 2027

  • Ein Wechsel in die neue Förderstruktur ist jederzeit möglich – aber nicht verpflichtend.
  • Union Investment wird im Rahmen der neuen Möglichkeiten, die der Gesetzgeber bietet, neue Produkte für das Altersvorsorgedepot anbieten. Ein Produktwechsel wird ab 2027 möglich sein. Sobald die Einzelheiten feststehen, werden Union Investment und Ihre VR Bank Dreieich - Offenbach eG Sie informieren und zu Ihren Möglichkeiten beraten.
  • Sie erhalten neue Wahlmöglichkeiten für Ihre Auszahlphase.

Förder-Check - Vergleich Riester-Förderung und neuer Fördersystematik

Checkliste: So bereiten Sie sich auf die Reform vor
  • Altverträge prüfen: Bestehende Riester- oder Rürup-Verträge auf Kosten und Rendite analysieren.
  • Förderanspruch berechnen: Ermitteln, wie viel Eigenbeitrag nötig ist, um die volle Zulage zu erhalten.
  • Depotanbieter vergleichen: Ab Veröffentlichung der zertifizierten Anbieter Gebühren vergleichen.
  • Wechselentscheidung treffen: Nach Erscheinen der Ausführungsbestimmungen Altvertrag ggf. übertragen oder beitragsfrei stellen.

FAQs - Fragen und Antworten

Fragen zur Riester-Rente bei Union Investment

Wird die Riester-Förderung abgeschafft?

Nein, die Riester-Förderung bleibt für bestehende Verträge erhalten. Was sich ändert: Ab 2027 können keine neuen Riester-Verträge mit der bisherigen Förderstruktur mehr abgeschlossen werden. Für Neuverträge steht dann das Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Bestehende Verträge sind davon nicht betroffen.

Kann ich in die neue Förderung wechseln und trotzdem meinen Vertrag behalten?

Ja, das ist möglich. Ab 2027 können Sie die neue prozentuale Förderstruktur des Altersvorsorgedepots wählen, ohne das Produkt oder den Anbieter zu wechseln. Ob sich das für Sie lohnt, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer Familiensituation ab. Ihre Beraterin oder Ihr Berater rechnet das gerne gemeinsam mit Ihnen durch.

Wie sicher ist mein Geld bei Union Investment?

Ihr Riester-Vermögen bei Union Investment gilt als Sondervermögen. Das bedeutet: Es wird getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft verwahrt und ist im Insolvenzfall geschützt. Außerdem gilt die gesetzliche Beitragsgarantie. Zu Beginn der Auszahlphase stehen Ihnen mindestens die von Ihnen eingezahlten Beiträge und die erhaltenen Zulagen zur Verfügung.

Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich in Rente gehe?

Ab dem 1. Januar 2027 haben Sie neue Möglichkeiten bei der Gestaltung Ihrer Auszahlphase. Sie können sich dann zwischen zwei Modellen entscheiden:

  1. Lebenslange Zahlung durch Fondsauszahlungen bis zum 85. Geburtstag und anschließend Zahlung durch die Versicherung bis zum Lebensende – unabhängig von Ihrer Lebenserwartung. Zu Beginn der Auszahlphase wird die Versicherungsprämie aus dem Depotvermögen abgeführt. Dieses Modell ist ideal, wenn Ihnen eine lebenslange Absicherung besonders wichtig ist.
  2. Der reine Auszahlplan bis 85: Ihr gesamtes angespartes Guthaben wird planmäßig bis zu Ihrem 85. Geburtstag an Sie ausgezahlt. Da kein Kapital für eine spätere Versicherung abgezweigt wird, fällt Ihre monatliche Rate in dieser Zeit oft spürbar höher aus. Mit Ihrem 85. Geburtstag enden die Zahlungen aus diesem Vertrag planmäßig.

Sie haben folgende zusätzliche Wahlmöglichkeit: Bei beiden Modellen können Sie sich direkt zu Beginn der Auszahlphase bis zu 30 Prozent Ihres Kapitals als Einmalzahlung auszahlen lassen.

Union Investment informiert Sie rechtzeitig vor Beginn der  Auszahlphase über alle Details, damit Sie ganz in Ruhe die passende Wahl für Ihren Ruhestand treffen können.

Lohnt sich die Riester-Rente auch bei niedrigem Einkommen?

Gerade für Menschen mit niedrigem Einkommen kann die Riester-Rente besonders attraktiv sein. Der Sockelbeitrag beträgt lediglich 60 Euro pro Jahr. Dafür erhalten Geringverdienende die volle Grundzulage von 175 Euro sowie 300 Euro je Kind. Bei zwei Kindern fließen somit jährlich insgesamt 835 Euro in Ihr Depot, obwohl Sie selbst nur 60 Euro pro Jahr einzahlen. Das entspricht einer Förderquote von über 1.200 Prozent. Ein vergleichbares Verhältnis bietet das neue Altersvorsorgedepot in dieser Konstellation nicht.

Ich zahle gerade nicht ein – verliere ich meinen Vertrag?

Nein, keine Sorge, auch ruhende Verträge bleiben bestehen. Das bereits angesparte Kapital bleibt investiert und die Beitragsgarantie gilt für die bis dahin eingezahlten Beträge. Sie können die Besparung jederzeit wieder aufnehmen. Sprechen Sie dazu einfach mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Lohnt es sich noch, meinen Riester-Vertrag weiter zu besparen?

In vielen Fällen ja. Solange Sie zulageberechtigt sind, erhalten Sie maximal 175 Euro Grundzulage pro Jahr und maximal 300 Euro pro Jahr und Kind. Das entspricht einer erheblichen Rendite auf Ihre Eigenbeiträge, zusätzlich zur Wertentwicklung am Kapitalmarkt. Ob die Riester-Förderung oder die neue Förderstruktur für das Altersvorsorgedepot für Sie günstiger ist, lässt sich individuell für Sie berechnen.

Kann ich mein Riester-Guthaben auf ein Altersvorsorgedepot übertragen?

Ja, ab dem 1. Januar 2027 ist eine Übertragung möglich. Sie können Ihr gesamtes Riester-Guthaben auf ein Altersvorsorgedepot übertragen. Beachten Sie jedoch, dass das Altersvorsorgedepot mit und ohne Beitragsgarantie angeboten wird. Wenn Sie sich für ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie entscheiden, sind Ihre eingezahlten Beiträge und Zulagen nicht mehr abgesichert. Lassen Sie sich deshalb vor einer Übertragung am besten persönlich beraten.

Was verliere ich, wenn ich meinen Riester-Vertrag kündige?

Bei einer förderschädlichen Kündigung müssen Sie alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Nach 20 Jahren Laufzeit können das schnell fünfstellige Beträge sein. Zusätzlich entfällt die Beitragsgarantie, sodass Sie nur den aktuellen Depotwert erhalten, der unter Ihren Einzahlungen liegen kann. Wenn Sie unzufrieden sind oder die Förderstruktur wechseln möchten, ist die förderunschädliche Übertragung ab 2027 in fast jedem Fall der bessere Weg. Bitte lassen Sie sich persönlich beraten.

Fragen zum AltersvorsorgeDepot

Wann kommt das Altersvorsorgedepot?
  • Das Altersvorsorgedepot ist ab dem 1. Januar 2027 abschließbar. Vorher können keine förderberechtigten Verträge nach dem neuen Gesetz abgeschlossen werden. 


Ist das Altersvorsorgedepot der Nachfolger der Riester-Rente?
  • Ja, das Altersvorsorgedepot gilt als Riester-Nachfolger. Es ersetzt für neue Verträge das bisherige Riester-System durch ein moderneres, flexibleres und renditeorientierteres Modell. Die grundlegende Idee der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge bleibt bestehen, wird aber zeitgemäß weiterentwickelt.


Was ist der Unterschied zwischen einem Altersvorsorgedepot und einer nicht geförderten privaten Rentenversicherung?
  • Bei einer förderschädlichen Verwendung (z. B. vorzeitige Kündigung und Auszahlung vor dem 65. Lebensjahr) müssen die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Ein Anbieterwechsel oder eine Übertragung auf ein anderes Altersvorsorgedepot ist hingegen nicht förderschädlich.


Wie sieht die staatliche Förderung im Detail aus?
  • Grundzulage

    • Bis zu 540 Euro pro Kalenderjahr für unmittelbar Zulageberechtigte
    • 50 % des Eigenbeitrags bis 360 Euro (= 180 Euro)
      25 % des Eigenbeitrags von 360,01 bis 1.800 Euro (= 360 Euro)
    • Bis zu 175 Euro pro Kalenderjahr für mittelbar Zulageberechtigte (gleiche Grundzulage wie der unmittelbar Berechtigte, gedeckelt auf 175 Euro p.a.)

  • Kinderzulage

    • bis zu 300 EUR pro Kind pro Kalenderjahr
    • 100 % des Eigenbeitrags bis 300 Euro

  • Berufseinsteiger (bis 25 Jahre)

    • 200 Euro einmalig

  • Steuerförderung

    Beiträge bis zu einem Höchst­betrag von 1.800 EUR p.a. zuzüglich Zulagen sind als Sonder­ausgaben abziehbar. Es erfolgt eine Günstigerprüfung, d.h. ein Steuervorteil entsteht nur, wenn die Steuerersparnis die gezahlten Zulagen übersteigt.

Welche Personengruppen sind förderungsberechtigt?
  • Die Erweiterung des förderberechtigten Personenkreises auf die meisten Selbständigen und Freiberufler ist eine wesentliche Änderung gegenüber der bisherigen Riester-Rente. 
     
    • NEU: Selbständige
    • NEU: Freiberufler
    • Angestellte/Arbeitnehmer (sozialversicherungspflichtig)
    • Beamte
    • Eltern in Elternzeit 
    • Minijobber (mit Rentenversicherungspflicht)
    • Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks
    • Richter
    • Soldaten
    • Landwirte
    • Mini- oder Midi-Jobber (bei Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung)
    • Student mit Nebenjob (bei Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung)
    • Bundesfreiwillige oder freiwillig Wehrdienstleistende
    • Mitglied in der Künstlersozialkasse
    • Arbeitslosengeld I-Empfänger (bei vorheriger Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung)
    • Bürgergeld-Empfänger (bei vorheriger Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung)
    • Frührentner (Empfänger von Erwerbsminderungsrente oder Dienstunfähigkeitsrente)
    • Pflegeperson eines Angehörigen mit Pflegegrad 2 für mindestens zehn Stunden pro Woche

Wie funktioniert das AltersvorsorgeDepot?
    1. Altersvorsorgedepot abschließen:
      Entscheidung für die Produktvariante mit oder ohne Beitragsgarantie, die am besten zum individuellen Sicherheitsbedürfnis oder Chancenwunsch passt. Je nachdem kann in selbst gewählte ETFs, Aktienfonds oder andere zugelassene Anlageprodukte investiert werden.

    2. Beiträge einzahlen:
      Regelmäßige oder flexible Einzahlungen, in der Regel bis zum förderfähigen Höchstbetrag von 1.800 Euro pro Jahr.

    3. Förderung erhalten:
      Der Staat zahlt Zulagen direkt auf den Vertrag; die Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden, wodurch man sich gegebenenfalls über einen Steuervorteil freuen kann, wenn die Steuerersparnis die gezahlten Zulagen übersteigt.

Wann lohnt sich ein Wechsel?
  • Ein Wechsel vom Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot kann eher sinnvoll sein, wenn: 

    • Der Anlagehorizont noch lang ist (mindestens 15–20 Jahre bis zur Rente).
    • Höhere Renditechancen gewünscht sind.
    • Die Kosten des bestehenden Vertrags hoch sind.
    • Flexibilität bei der Anlage und Auszahlung wichtig ist.

    Wir empfehlen Ihnen sich beraten zu lassen, ob sich ein Wechsel lohnt. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin online.


Wie viel muss ich einzahlen, um die volle Förderung zu bekommen?
  • Um die maximale Grundzulage von 540 EUR zu erhalten, muss der förderfähige Höchstbetrag von 1.800 EUR pro Jahr eingezahlt werden. Niedrigere Beiträge werden anteilig gefördert (50 % auf 360,- Euro + 25 % auf 360,01,- Euro bis 1.800 Euro). Der jährliche Mindestbeitrag beträgt 120 EUR. 


Förderung und Steuer

Wie viel muss ich einzahlen, um die volle Förderung zu bekommen?
  • Um die maximale Grundzulage von 540 EUR zu erhalten, muss der förderfähige Höchstbetrag von 1.800 EUR pro Jahr eingezahlt werden. Niedrigere Beiträge werden anteilig gefördert (50 % auf 360,- Euro + 25 % auf 360,01,- Euro bis 1.800 Euro). Der jährliche Mindestbeitrag beträgt 120 EUR. 


Sind Einzahlungen steuerlich absetzbar?
  • Ja, Eigenbeiträge zum Altersvorsorgedepot können bis zu 1.800 Euro zuzüglich der staatlichen Zulagen pro Jahr als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und gewährt den zusätzlichen Steuervorteil, wenn die bereits gezahlten Zulagen nicht höher als die entstandenen Steuervorteile sind. 


Was passiert mit der Förderung, wenn ich den Vertrag kündige?
  • Bei einer förderschädlichen Verwendung (z. B. vorzeitige Kündigung und Auszahlung vor dem 65. Lebensjahr) müssen die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Ein Anbieterwechsel oder eine Übertragung auf ein anderes Altersvorsorgedepot ist hingegen nicht förderschädlich.


Anlage und Risiko

Kann ich im Altersvorsorgedepot in ETFs investieren?
  • Ja, das ist einer der zentralen Vorteile des neuen Modells. Im Altersvorsorgedepot kann das Geld in zugelassene ETFs, Aktienfonds und andere Investmentprodukte anlegt werden. Die genaue Produktpalette hängt vom jeweiligen Anbieter ab.


Gibt es beim Altersvorsorgedepot eine Beitragsgarantie?
  • Eine verpflichtende Beitragsgarantie gibt es beim Altersvorsorgedepot nicht. Es können aber freiwillig Produkte mit Beitragsgarantie gewählt oder ein Teil des Kapitals sicherheitsorientiert anlegt werden. Die Entscheidung liegt bei den Sparern. 


Kann ich mit dem Altersvorsorgedepot Geld verlieren?
  • Es kommt darauf an, welche Version des Altersvorsorgedepots gewählt wurde. Wenn eine Variante mit Garantie gewählt wurde, dann greift diese Garantie (80 oder 100 %). Für alle Beiträge ohne Garantieabdeckung kann es Wertschwankungen geben.


Auszahlung und Vererbung

Ab wann kann ich mir das Altersvorsorgedepot auszahlen lassen?
  • Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot sind derzeit frühestens ab dem vollendeten 65. Lebensjahr bis zum vollendeten 70. Lebensjahr oder mit dem tatsächlichen Eintritt in die gesetzliche Rente möglich.


Kann ich mir das Altersvorsorgedepot auf einmal auszahlen lassen?
  • Nicht vollständig. Zu Rentenbeginn kann man bis zu 30 % des Kapitals als Einmalzahlung entnehmen. Der Rest muss in eine lebenslange Rente oder einen Auszahlplan fließen, um die Förderbedingungen zu erfüllen.


Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot, wenn ich vor Rentenbeginn sterbe?
  • Das angesparte Kapital kann grundsätzlich vererbt werden. Erben haben die Möglichkeit, das Kapital auf ein eigenes Altersvorsorgedepot zu übertragen (förderneutral) oder sich auszahlen zu lassen (dann werden Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert). Für Ehepartner gelten besondere Regelungen mit günstigeren Bedingungen.


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