- Niedrigen Darlehenszins sichern
- Von staatlicher Förderung profitieren
- Gezielt Eigenkapital aufbauen
Nur noch bis zum 9. Oktober 2024!
Sichern Sie sich jetzt die perfekte Grundlage für Ihre zukünftigen Immobilienfinanzierungen! Mit einem Bausparvertrag profitieren Sie von einer sensationell stabilen und planbaren Grundlage für Ihre Darlehenszinsen – und das vollkommen unabhängig von der zukünftigen Zinsentwicklung.
Wir zeigen, was geht ‒ mit Bausparen langfristig Zinsen sichern
Stellen Sie sich vor, Sie könnten Ihren Traum von den eigenen vier Wänden wahr werden lassen, ohne sich um die Finanzierung Sorgen zu machen. Mit einem Bausparvertrag ist das möglich! Egal, ob Sie ein Haus bauen, renovieren oder einfach nur eine Anschlussfinanzierung benötigen – mit einem Bausparvertrag können Sie gut kalkulieren und bleiben von unerwarteten Zinserhöhungen verschont.
Doch damit nicht genug: Sie profitieren auch von attraktiven staatlichen Förderungen wie der Wohnungsbauprämie oder der Arbeitnehmersparzulage, die Ihr angespartes Kapital zusätzlich erhöhen.
Der aktuelle Tarif in Höhe von 0,95 % pro Jahr beziehungsweise 1,44 % effektiver Jahreszins 1 läuft im Oktober 2024 aus. Darum ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt, sich diese Konditionen heute noch zu sichern.
Jetzt Bausparvertrag abschließen und Vorteile sichern!
- Sichern Sie sich jetzt den niedrigen Darlehenszinssatz von 0,95 % nominal
- Jetzt zugreifen und in wenigen Jahren richtig profitieren
- Gezielt Rücklagen zu schaffen, um spätere Vorhaben zu finanzieren
- Bilden Sie Rücklagen – unabhängig von der Zinsentwicklung
- Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten, die Ihnen der Staat bietet! Mit Wohn-Riester, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage können Sie bares Geld sparen.
(Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall)
Bausparförderung fürs Eigenheim
Wir zeigen, was geht ‒ gefördert ins Wohnglück
Nicht nur Zinssicherheit, sondern auch Fördermittel vom Staat erleichtern die Finanzierung der eigenen vier Wände. Mit Bausparen können Sie in puncto Förderung gleich dreifach profitieren:
- Wohnungsbauprämie2: Zuschuss für eigene Einzahlungen
- Riester-Förderung3: Zulage für Spar- und Tilgungsleistungen
- Arbeitnehmer-Sparzulage2: Förderung für vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers
Schon gewusst?
Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage wurden Anfang 2024 erhöht. Sie liegen seitdem bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete.
Eigenkapital: Baustein zur Eigenheimfinanzierung
Warum Eigenkapital die Finanzierung erleichtert
Je mehr Eigenkapital Sie einbringen, desto kleiner fällt Ihr Kredit aus und desto schneller ist er abbezahlt. Außerdem erhalten Sie mit genügend Eigenkapital Kredite zu niedrigeren Zinsen. Aber wer kann schon die Hälfte des Kaufpreises aus eigener Tasche zahlen? Nutzen Sie einen Bausparvertrag, um Eigenkapital für Wohneigentum aufzubauen. Als Faustregel für eine solide Finanzierung gilt: 20 Prozent Eigenkapital, 50 Prozent Kredit und 30 Prozent Bauspardarlehen.
- Repräsentatives Beispiel nach § 17 Abs. 4 PAngV: Tarif XS 05 (Standardzuteilung); Bausparsumme 40.000 Euro; angespartes Guthaben ca. 18.000 Euro; Netto-Darlehensbetrag von ca. 22.000 Euro; 80 monatliche Zins- und Tilgungsraten für das Bauspardarlehen zu je 284 Euro; Tilgungsdauer 6 Jahre und 8 Monate; jährlicher Sollzinssatz (gebunden) 0,95 Prozent; effektiver Jahreszins (ab Zuteilung des Bausparvertrages) 1,44 Prozent; zu zahlender Gesamtbetrag 23.065 Euro, davon 1.065 Euro Gesamtkosten (inkl. anteiliger Abschlussgebühr einmalig 640 Euro und die Sollzinsen für das Bauspardarlehen); Jahresentgelt in der Sparphase 15 Euro pro Jahr. Die Sicherung durch eine Grundschuld setzen wir voraus, dafür anfallende Kosten sind nicht bekannt und hier nicht berücksichtigt. Stand des Angebots: 1. Juli 2021. Im Angebot der Bausparkasse Schwäbisch Hall, Crailsheimer Straße 52, 74523 Schwäbisch Hall.
- Bei Berechtigung. Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
- Bei Berechtigung. Es gelten weitere Voraussetzungen. Es gelten Mindestsparbeiträge. Keine Einkommensgrenzen.
- Beträge gerundet.
- Zwei gesonderte zertifizierte Riester-Verträge. Es gelten Mindestsparbeiträge. Beispiel für Verheiratete, 2 Arbeitnehmer mit 2 Kindern: Beitragspflichtiges Vorjahreseinkommen 50.000 Euro, jährliche Einzahlungen 2.000 Euro abzgl. gewährter Zulage von 950 Euro. Die 950 Euro enthalten 2 mal 175 Euro Grundzulage sowie 2 mal 300 Euro Kinderzulage (Berechtigung für Kinder, die ab 2008 geboren wurden. Die Kinderzulage für vor 2008 geborene Kinder beträgt 185 Euro). Um alle Prämien/Zulagen auszuschöpfen, ist der Abschluss mehrerer Produkte/Verträge notwendig.